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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der FERROKNEPPER BUDERUS S.A.

Stand 05/2023

1. Allgemeines.

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen einschließlich ggf. darin enthaltener oder mit den Waren ausgelieferter Software und Nebenleistungen, wie z. B. Vorschläge und Beratungen. Leistungen unseres Werkskundendienstes erfolgen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkskundendienstleistungen oder den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Wartungs- und Entstörungsleistungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Enthalten unsere Lieferungen Software (s. Ziffer 1.1), gelten vorrangig unsere Lizenzbedingungen; enthalten unsere Lieferungen Open Source Software (nachfolgend „OSS“), so gelten vorrangig vor allen kollidierenden Lizenz- und sonstigen auf die Lieferungen bezogenen Bedingungen die jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen. Diese Lizenzbedingungen liefern wir zusammen mit den Waren aus oder stellen sie dem Kunden auf Anfrage vorab zur Verfügung. Soweit die OSS-Lizenzbedingungen eine abweichende Art der Zurverfügungstellung der jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen vorsehen, werden wir diese zudem auf dem vorgesehenen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden) kommen erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen) sind, sofern gesetzlich keine strengeren Formvorschriften bestehen, in Schrift- oder Textform abzugeben.

1.4 Die durch Datenverarbeitungsanlagen erstellte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

1.5 Die Liefergegenstände entsprechen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, den geltenden gesetzlichen Produktanforderungen im luxemburgischen Markt. Im Fall des Exports durch den Kunden obliegt es allein dem Kunden, die Produktkonformität für das jeweilige Zielland sicherzustellen und die notwendigen Dokumente und Zulassungen für das jeweilige Zielland zu beschaffen.

 2. Preise.

2.1 Es gelten die zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten „FCA Versandstelle unseres liefernden Werks/Lagers“ (Incoterms 2020). Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, die sich aus unserem aktuellen Katalog ergeben, vermindert um den kundenindividuellen Rabatt.

2.2 Falls zwischen Vertragsschluss und Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns vor, eine entsprechende Anpassung der mit dem Kunden einzelvertraglich vereinbarten Preise wie folgt vorzunehmen. Wir werden die einzelvertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an eine Steigerung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Wir dürfen eine Preiserhöhung dann vornehmen, wenn sich z. B. die Kosten für Rohmaterialien, insbesondere Stahl oder Kupfer, Energie, Löhne oder Logistik erhöhen, oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer Erhöhung der Kostens führen. Steigerungen bei einer Kostenart werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Be- reichen erfolgt. Bei entsprechenden Kostensenkungen, z. B. hinsichtlich der Kosten für Rohmaterialien, insbesondere Stahl oder Kupfer, Energie oder Logistikleistungen, sind die Preise auf Verlangen des Kunden, das mindestens in Textform zu erfolgen hat, von uns entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens den jeweiligen Zeitpunkt einer Anpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen.

2.4 Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Zahlungsbedingungen.

3.1 Unsere Rechnungen sind bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug ausschließlich per Überweisung auf das von uns angegebene Konto zu begleichen. Andere Zahlungsmethoden sind nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.

3.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.

3.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.5 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Um- ständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

3.6 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Eigentumsvorbehalt.

4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung, und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

4.2 Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auf- trag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegen- ständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde das (Mit-)Eigentum an der dadurch entstehenden Sache ab, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

4.3 Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern oder (z. B. im Rahmen eines Werk- oder Werkliefervertrages) verwenden, wenn sein Abnehmer die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung nicht ausgeschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Abnehmer eine etwa zur Abtretung an uns vorbehaltene Zustimmung in der erforderlichen Form erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

4.4 Von einer Pfändung, auch wenn sie erst bevorsteht, oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, insbesondere vom Bestehen von Globalzessionen und Factoring-Verträgen, hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber in Text- form zu bestätigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

4.5 Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Gleiche gilt für die Rücknahme der Vorbehaltsware.

4.6 Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich solcher aus Kontokorrent) mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware (z. B. Verbindung, Verarbeitung, Einbau in ein Gebäude) entstehen.

4.7 Erfolgt die Veräußerung oder sonstige Verwendung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung oder sonstigen Verwendung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen, und/der im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Fakturenwert unserer Rechnungen.

4.8 Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an uns aufzufordern.

4.9 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

5. Lieferung.

5.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen „FCA Versandstelle unseres liefernden Werks/Lagers“ (Inctoerms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferungen und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen) selbst zu bestimmen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

5.2 Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

5.3 Sofern der Transport von uns organisiert wird und/oder die Frachtkosten von uns übernommen werden, sind erkenn- bare Transportschäden unverzüglich bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen, sonst wird die einwandfreie Ablieferung vermutet.

6. Lieferzeit und Lieferungshindernisse.

6.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden individuell vereinbart. Einseitige Angaben sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Liefertermine verschieben sich entsprechend um die Zeit zwischen Vertragsschluss und Vorliegen aller Liefervoraussetzungen. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung der Ware an der vereinbarten Versandstelle unseres liefernden Werks bzw. Lagers.

6.2 Bei Liefergegenständen, die wir nicht selbst herstellen, ist rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, es sei denn, die verspätete bzw. Falsch- oder Nichtbelieferung ist durch uns zu vertreten.

6.3 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, im Falle eines nicht absehbaren Endes der Lieferverzögerung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen oder andere, von uns nicht zu vertretende, nicht abwendbare Ereignisse (Nichtverfügbarkeit von Waren und Leistungen, z. B. durch Epidemien, Kriege, terroristische Anschläge), gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem unser Lieferanten oder Unterauftragnehmer eintreten.

6.4 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aber nur, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Für Schadensersatzansprüche wegen Verzug gilt Ziffer 10.

6.5 Kommt der Kunde schuldhaft in Annahmeverzug, in Verzug mit der Abnahme der Lieferung, unterlässt er schuldhaft eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen und/oder vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Zudem sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu versenden.

7. Rücknahme.

Die Rücknahme von Artikeln aus unseren Lieferungen ist ausgeschlossen.

8. Sach- und Rechtsmängel.

8.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften. Für Rechtsmängel, die in der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten Dritter begründet sind, gilt Ziffer 9.

8.2 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar.


8.3 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie ausdrücklich als solche erklärt haben. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die unsere Lieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen über- nehmen, sind nicht durch uns veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.

8.4 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachkommt.

8.5 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wer- den wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die notwendigen Leistungen um den Austausch oder die Reparatur der verkauften Waren vorzunehmen sind nicht von der Garantie gedeckt und werden in Rechnung gestellt. Die Ausführung der Reparaturen gibt keinen Anlass auf den Beginn, die Verlängerung, oder auf den Neubeginn der Gewährleistungsgarantie.

8.6 Erfolgt die Nutzung des Vertragsgegenstandes an einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Ort oder außer- halb des Großherzogtums Luxemburg, erstatten wir die zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 8.5) oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nur in der Höhe, in der sie entstanden wären, wenn der Liefergegenstand an dem vertraglich vorgesehenen Standort bzw. innerhalb des Großherzogtums Luxemburg installiert wäre.

8.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei Fehlern, die nach Gefahrenübergang infolge z. B. natürlichen Verschleißes, der Verletzung von Planungs-, Bedingungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Aufbewahrung oder Aufstellung oder durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in die gelieferte Ware einstanden sind. Die Produktdokumentation (Planungs-, Bedingungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ggf. Planungsvorschläge) sind jederzeit auf unserer Homepage www.buderus.lu bzw. auf Anfrage einsehbar bzw. gehören zum Lieferumfang des Produktes.

8.8 Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, die nachstehenden Fristen, die jeweils am Tage unserer Lieferung beginnen:

8.8.1 Fünf Jahre für alle Buderus Erzeugnisse, ausgenommen elektrische und maschinelle Komponenten.

8.8.2 Zwei Jahre für alle übrigen Erzeugnisse sowie Ersatzteile.

8.8.3 Ein Jahr für Blockheizkraftwerke einschließlich spezifischen Zubehörs.

8.9 Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die Lebensdauer eines Verschleißteiles (z. B. Ano- den, Batterien, Dichtungen, Elektroden, Entschwefelungskartuschen, Filter/Siebe, Filtertrockner, Lampen, Öldüsen, Schamotte, Sicherungen und Thermoelemente oder Verbrauchsartikel wie z. B. Dichtmasse oder Granulate) aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann deutlich kürzer sein als die in Ziffer 8.8 genannten Fristen. Sofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche. Verschleißteile sind durch eine mit der Ziffer 6 beginnenden 4-stelligen Nummer, z. B. auf dem Verpackungsaufkleber oder in der Buderus App ScanPro gekennzeichnet.
 

8.10 Bei Software genügen wir unserer Pflicht zur Nachbesserung, wenn wir eine Softwareversion bereitstellen, die den Mangel nicht mehr enthält. Die Installation von Software, die im Rahmen der Nacherfüllung bereitgestellt wird, liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit die Installation für den Kunden technisch möglich ist. Für Software kann die Nachbesserung auch durch Aufzeigen einer Möglichkeit zur Umgehung des Mangels erfolgen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Mangels und den Umständen der aufgezeigten Umgehungslösung zumutbar ist. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.11 Wir führen Nachbesserung oder Ersatzlieferung grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir dies gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären.

8.12 Für Schadenersatzansprüche gelten im Übrigen Ziffer 9 und 10. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.

8.13 Sofern wir auf besonderen Wunsch des Kunden über unsere Lieferverpflichtung hinaus Planungshilfen übernommen haben, haften wir hierfür nur insoweit, als wir unsere nachweislich fehlerhaften Planungshilfen nach unserer Wahl berichtigen oder neu erbringen. Jede weitergehende Haftung für Planungshilfen ist ausgeschlossen, soweit wir nicht gemäß Ziffer 9 oder 10 haften.

9. Schutz- und Urheberrechte.

9.1 Wir haften für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) ergeben, die Großherzogtums Luxemburg Wirkung entfalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde oder Endkunde bzw. ein unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörendes Unternehmen Eigentum oder Nutzungsrechte an den Schutzrechten hat oder hatte.

9.2 Der Kunde muss uns unverzüglich von bekanntwerdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen unterrichten und uns Gelegenheit geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. Auf unser Ver- langen – soweit möglich und zulässig – hat uns der Kunde die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) zu überlassen.

9.3 Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, (i) für die ein Schutzrecht verletzenden Lieferungen ein Nutzungsrecht zu er- wirken, (ii) die Lieferungen so zu modifizieren, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzen, oder (iii) die Lieferungen durch das Schutzrecht nicht mehr verletzende gleichartige Lieferungen zu ersetzen. Wir behalten uns vor, diese uns zur Wahl stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

9.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, (i) soweit er die Schutzrechtverletzung zu vertreten oder verursacht hat, (ii) wenn er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt, (iii) wenn die Lieferungen gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, (iv) wenn die Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einer anderen, nicht von uns stammenden oder freigegebenen Sache (einschließlich Software) folgt oder (v) wenn die Lieferungen nicht vertragsgemäß verwendet werden.

9.5 Ansprüche des Kunden auf Schaden- und Aufwendungsersatz bestehen auch bei Schutzrechtsverletzungen nur nach Maßgabe der Ziffer 10. Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen gilt die Ziffer 8.8 entsprechend. Weitergehende als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen.

10. Haftung.

10.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z. B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur

■  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

■  wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

■  wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder

■  nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

10.2 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.3. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Geheimhaltung, Datenschutz.

11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle durch uns zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse und geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmale, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, sowie sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen), unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Hinsichtlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz erkennt der Kunde an, dass unsere Geheimhaltungsmaßnahmen angemessen sind.

11.2. Vertrauliche Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weitergabe durch den Kunden bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen vertrauliche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet wer- den; der Kunde ist ohne entsprechendes Einverständnis auch nicht berechtigt, die Liefergegenstände zurückzubauen (sog. reverse engineering).

11.3 Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarungen weitergegeben wurden. In diesem Fall hat sich der Kunde nach besten Kräften dafür einzusetzen, dass diese weitergegebenen vertraulichen Informationen von dem unautorisierten Empfänger nicht weitergegeben/-verwendet und gelöscht werden. Auf unsere Anforderung sind alle vertraulichen Informationen (ggf. einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurück- zugeben, zu vernichten oder zu löschen. Wir behalten uns alle Rechte an den vertraulichen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Patenten, Gebrauchs- mustern, Halbleiterschutz) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.

11.4 Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, beachten wir die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. In diesem Fall ergeben sich die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verarbeitung aus einer von uns bereit- gestellten Datenschutzerklärung oder einer gesondert zu schließenden Vereinbarung zur Datenverarbeitung. Der Kunde stellt die von uns bereitgestellte Datenschutzerklärung seinen an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Erfüllungsgehilfen zur Verfügung.

11.5. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten korrekte Daten anzugeben. In dem Fall von nicht korrekten personenbezogenen Daten können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen ggf. nicht erfüllen.

11.6 Für den Fall, dass Teile der Lieferungen zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer aus Produktsicherheitsgründen erforderlichen Feldaktion werden, ist der Kunde verpflichtet, uns bei der Ermittlung der von einer solchen Feldaktion betroffenen Abnehmer des Kunden durch Mitteilung der Adress- und Kontaktinformationen zu unterstützen.

12. Geheimhaltung, Datenschutz.

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte der Stadt Luxemburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden (i) an unserem Sitz, (ii) am Sitz unserer den Auftrag ausführenden Betriebsstätte, (iii) am Sitz des Kunden, oder (iv) am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

13. Teilnichtigkeit.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Ferroknepper Buderus S.A.

Datenschutzhinweis

Welche Daten verarbeiten wir zu welchem Zweck?

Wir, die Bosch Thermotechnik GmbH, Sophienstraße 30–32 in 35576 Wetzlar, Tel. +49 6441 418-0, sowie ihre Tochtergesellschaft die FERROKNEPPER BUDERUS S.A. mit Sitz in L-4149 Esch-sur-Alzette, Zone Industrielle Esch-Schifflange, Tel. +352 55 40 40 1, verarbeiten Ihre Adressdaten, Kontaktinformationen, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten, Auskunftsangaben von Dritten (z. B. Auskunfteien oder aus öffentlichen Verzeichnissen), Produkt- und Installationsdaten (z. B. Installationsadresse, Seriennummer, Gerätetyp, Installationsdatum) sowie Kundenhistorie zur Erfüllung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten, zur Erstellung von Angeboten und für Bonitätsprüfungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO), zur Einhal- tung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO), zu Zwecken der Produktbeobachtung und Produktsicherheit aufgrund unserer rechtlichen Verpflichtung und unseres berechtigten Interesses, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), zur interessenbasierten Direktwerbung, Koordination des Vertriebs unter Berücksichtigung bestehender Beziehungen zwischen Kunden und Interessenten, Marktforschung, Kundenbefragung und Reichweitenmessung aufgrund unseres berechtigten Interesses an der effizienten Vermarktung unserer Produkte und Leistungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), zur Erfassung, Planung und Bearbeitung von Kundendiensteinsätzen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO, Vertragsabwicklung), zur Qualitätsprüfung und Qualitätsverbesserung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO, unser berechtigtes Interesse an der Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte und Services), zur Wahrung und Verteidigung unserer Rechte und/oder zur Erfüllung von rechtlichen (Aufbewahrungs-)Verpflichtungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c, lit. f DS-GVO) sowie zu statistischen Zwecken (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS- GVO, unser berechtigtes Interesse an der Durchführung statistischer Untersuchungen und der Erstellung statistischer Ergebnisse im Zusammenhang mit unserer wirtschaftlichen Tätigkeit). Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen gegenüber unsere vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen.

Werden Daten an Dritte übermittelt?

Im Zusammenhang mit Vertriebs- und Marketingtätigkeiten, zur Auslieferung unserer Produkte als auch für Vertragsverwaltungszwecke und Zahlungsabwicklungen übermitteln wir im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten an andere Verantwortliche wie etwa externe Dienstleister oder mit uns verbundene Unternehmen („Dritte“).

Wann löschen wir Ihre Daten?

Nach Zweckerfüllung der Verarbeitung, dem Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Erlöschen überwiegender, berechtigter Verarbeitungsinteressen löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie können jederzeit der auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, lit. f DS-GVO durchgeführten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder soweit die Verarbeitung zu Zwecken von Direktwerbung und/oder hiermit verbundenem Profiling erfolgt, widersprechen.

Sie können Auskunft über Einschränkung, Löschung, Berichtigung oder eine (maschinenlesbare) Kopie Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.

Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist: der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an uns unter vorbezeichneten Kontaktdaten oder unter privacy.ttde@bosch.com

Unseren Konzerndatenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Bosch Thermotechnik GmbH Datenschutzbeauftragter Informationssicherheit und Datenschutz (C/ISP),

Robert Bosch GmbH 
Postfach 30 02 20
70442 Stuttgart, Deutschland